
✍️ Die Zeichnung ist das Gesetz – was nicht drauf ist, gilt nicht!

In der ISO-GPS-Welt herrscht ein klarer Grundsatz: Die Zeichnung ist bestimmend. Klingt unspektakulär? Dann unterschätzen Sie diesen Grundsatz gewaltig – denn er ist das Rückgrat jeder technischen Spezifikation.
🔍 Was bedeutet das?
Ganz einfach:
Alle geometrischen Anforderungen an ein Bauteil – z. B. Form-, Lage- oder Oberflächentoleranzen – müssen explizit auf der Zeichnung angegeben sein, entweder:
-
direkt mit GPS-Symbolen (z. B. für Ebenheit, für Maximum-Material-Bedingung),


-
unter Verweis auf Regelwerke (z. B. „Tolerierung nach ISO 8015“)
-
oder durch allgemeine Standards, wie nationale oder firmenspezifische Zeichnungsnormen.
Was nicht angegeben ist, kann auch nicht geprüft oder reklamiert werden. Ein späterer Hinweis „das war aber so gemeint“ zählt schlicht nicht.
🧩 Was gilt bei unterschiedlichen Zuständen?
Eine Zeichnung kann Angaben zu verschiedenen Zuständen des Bauteils machen – etwa nach der Bearbeitung, nach der Beschichtung oder im Endzustand. Entscheidend ist, dass klar erkennbar ist, worauf sich jede Angabe bezieht. Ist das nicht der Fall, gilt automatisch der Endzustand.
Klarheit schafft hier das Symbol für ergänzende Angaben
📘 Auch wenn es nicht auf der Zeichnung steht…
Wird irgendein Teil des ISO-GPS-Systems verwendet, z. B. ein einfaches Formtoleranzsymbol wie die Hüllbedingung
dann gilt automatisch die ganze ISO-GPS-Welt – inklusive aller Grundsätze und Regeln der ISO 8015. Auch dann, wenn das nicht ausdrücklich auf der Zeichnung steht.
🧠 Fazit
Die Zeichnung ist das einzige rechtsverbindliche Dokument zur Bauteilspezifikation.
Wer klare Anforderungen will, muss sie sichtbar, eindeutig und normgerecht darauf festhalten.